Sollte für selbstständiges Lernen eine zusätzliche Bescheinigung den Lernenden ausgestellt werden, die ggf. bei entsprechenden Anlässen auch wieder eingezogen werden kann. Dann allerdings mit strikter Aufforderung der Eltern zur Unterstützung?
Direktes wie indirektes Lernen(aktiv-passiv)
Dies vielleicht dann auch als Vorboten möglicher blauer Briefe und Vorbeugung möglicher böser Überraschungen beim Abschluss?
Erziehungsfreiräume könnten auch zu weiteren Veranlagungsprüfungen bzw. -tests genutzt werden.
Auch ein Vergleich von gemeinsamen - wie Einzellernen könnte interessant sein oder ein Hinweis auf Lerneffizienz(Lernaufwand)?
Ggf. Bearbeitung des Lernideals "Strebertum"?
Dienstag, 4. September 2007
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